Gelernt ist gelernt!
Ob ein Mitarbeiter zum Führen von Flurfördermitteln geeignet ist, wird in einer praktischen und theoretischen Prüfung entschieden – so wollen es die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Erst dann erhält die Person einen Flurfördermittelschein (meist Staplerschein genannt), der zudem jährlich erneuert werden muss.
Was sich hinter dieser Vorschrift verbirgt, ist das Bestreben, den Stapler-Betrieb in Ihrem Unternehmen so sicher wie möglich zu machen – schon deswegen sollten Sie darauf achten, dass die Schulung Ihrer Staplerfahrer bei einem erfahrenen Stapler-Profi erfolgt.
Die Staplerschein-Experten von Frantz Fördertechnik gehen noch einen Schritt weiter: Sie schulen nicht nur den sicheren Umgang mit Gabelstaplern und Flurförderzeugen, sondern lehren auch die effiziente und ökonomische Nutzung der Lagergeräte im täglichen Einsatz. Die regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter – entweder in unseren Schulungsräumen in Neuhof an der Zenn oder auf Wunsch bei Ihnen – ist also ein wichtiger Bestandteil für unfallfreien, reibungslosen, produktiven und kostenoptimierten Lagerbetrieb.
Beachten Sie auch: Es sollten immer mehr Mitarbeiter über einen gültigen Flurfördermittelschein verfügen als aktuell Stapler in Gebrauch sind. So sind Sie vorbereitet, wenn ein Staplerfahrer wegen Urlaub bzw. Krankheit ausfällt oder Sie den Stapler-Fuhrpark erweitern!